Streit um Autobahnbeschilderung in Rheinland Pfalz

Widersprüchliche Aussagen des LBM zum Nachteil der Autohöfe und der Verkehrsteilnehmer

Die mittelständischen Autohöfe, über die Autobahn-Ausfahrten erreichbar, werden auf der Autobahn viel spärlicher beschildert als die Raststätten des Autobahnmonopolisten Tank&Rast.

Die Autohöfe sind in der Bevölkerung aber deutlich beliebter, insbesondere bei Familien und Senioren, nicht nur wegen der viel günstigeren Preise, sondern auch wegen der höheren Sicherheit.

Auf dem Weg zu den Autohöfen sind keinerlei auffällige Unfälle bekannt, während es beim Einfahren in die häufig völlig überfüllten Raststätten regelmäßig zu tragischen Unfällen kommt. Heinz Elbert, der seit Jahrzehnten den Traditionsautohof Rheinböllen an der A61 führt, klagte nun gegen die Rheinland-Pfälzischen Verkehrsbehörden, da diese ihn selbst bei der neutralen Tankstellenhinweisbeschilderung wiederum massiv benachteiligen. Er verlor aber dann in erster Instanz aufgrund von sehr seltsamen Aussagen des LBM.

Das Gericht folgte den Ausführungen der obersten Verkehrsbehörde, dem LBM. Allerdings trug diese bei dem entscheidenden Punkt wahrlich Sonderbares vor: „Auf Autobahnraststätten sind die Unfallzahlen marginal“ und „Autohöfe dienen nicht der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“. Diese Aussage ist deshalb geradezu grotesk, da die Verkehrsbehörden auch schriftlich in anderen Fällen davor genau das Gegenteil veröffentlichten: „… wenn man in den Abendstunden oder nachts auf den Rheinland-Pfälzischen Autobahnen unterwegs ist, sieht man, welche katastrophalen Zustände auf den Parkplätzen herrschen“ und „…Verkehrsgefährdung in den Zu- und Ausfahrten der Rastanlagen … mit jedem zusätzlichen Lkw-Parkplatz kann deshalb das Unfallrisiko reduziert werden“.

Dr. Kaufmann: „Werde von den Rechtsanwälten der Tank&Rast unter Druck gesetzt“
Die Verkehrsbehörde, insbesondere der Leiter Herr Dr. Kaufmann, der nach eigenen Angaben von den Rechtsanwälten der Tank&Rast unter Druck gesetzt wird, steht unter dem Einfluss des übermächtigen Konzerns Tank&Rast. Die Tank&Rast ihrerseits steht unter Druck, den Kaufpreis von 3,5 Milliarden Euro, den ein internationales Konsortium unter der Führung der Allianz in 2015 bezahlt hat, zu rechtfertigen. Hierfür ist die Macht- und Aufrechterhaltung der Monopolsituation an den Bundesautobahnen erforderlich, also müssen sämtliche Entwicklungen außerhalb dieses Monopols, auch wenn sie das Serviceangebot für die Autobahnbenutzer verbessern und volkswirtschaftlich sinnvoll sind, kleingehalten werden.

Autobahnraststätten nur noch für „Besserverdiener“
Also werden mit aller Macht, sprich mit den Möglichkeiten einer einseitigen Ausschilderung mit Verkehrszeichen, die Autobahnbenutzer an die teuren Zapfsäulen der Tank&Rast gelotst. Da muss für eine Familie auf Urlaubsreise schon mal die wohlverdiente Brotzeit ausfallen, wenn sie bei der Tank&Rast volltanken muss. Bei einem Aufschlag bis zu 19 Cent pro Liter für den Sprit schlägt das mit gut 10 Euro zu Buche.

Und dass sich hier die Tank&Rast wieder eingemischt hat, zeigt der Antrag zum Gerichtsverfahren beigeladen zu werden. Seit dem Beiladungsantrag hat sich der Tenor der Stellungnahme von Rheinland-Pfalz dann auch grundsätzlich gedreht. Auch die regelmäßig tragischen Unfälle in Einfahrtsbereichen von häufig abends komplett überfüllten Raststätten werden nun geleugnet. „Keine marginalen Auffälligkeiten“ hieß es von LBM Seite vor Gericht.

In der extra möglich gemachten Berufung hat Heinz Elbert nun gute Chancen die überraschenden und mündlich vom LBM vorgetragenen Widersprüchlichkeiten aufzuklären.

Foto: VEDA e.V.