109 km bis zur nächsten Tankstelle, doch bereits einen km weiter wird dies wieder revidiert, denn die nächste Tankstelle kommt dann doch schon in 2,8 km! Die roten Balken werden mit Eröffnung entfernt.Verbrauchertäuschung durch rechtswidrige und irreführende Beschilderung
Vor den neuen Autobahn-Raststätten Waldnaabtal an der A 93 sind Schilder angebracht worden, die darauf hinweisen, dass die nächste Tankmöglichkeit an der Autobahn jeweils erst in über 100 km Entfernung liegen würde. Dies ist offensichtlich falsch: Denn bereits wenige Kilometer nach der Autobahn-Raststätte liegt in Fahrtrichtung Süden ein Autohof, und zwar der Autohof „Bergler/Neuhaus“. Das Autobahnschild, das den Autohof in nur 2,8 km Entfernung mit Tankstelle ankündigt, liegt sogar unmittelbar nach der Ausfahrt der Autobahn-Raststätte. Gleiches gilt für die Richtung nach Norden: Dort ist die nächste und ebenfalls auf der Autobahn beschilderte private mittelständische Autohoftankstelle nur 12km entfernt.

Die Autobahnbenutzer schütteln über eine solche verwirrende Autobahnbeschilderung den Kopf. Die falsche Beschilderung wird möglicherweise bewusst von den Verkehrsbehörden gesetzt, um die Autobahnbenutzer von den privaten bayerischen mittelständischen Autohofbetrieben zu den „Abzockebetrieben“ der Tank&Rast auf der Autobahn zu führen.

ZDF und Manager Magazin berichteten gerade erst und genau in diesem Sprachgebrauch über die Tank&Rast in ausgiebiger Form. Der ADAC stellte allein an den Tank&Rast-Tankstellen Preisaufschläge von bis zu 13 (!) Cent pro Liter fest. Bund und Länder sind so „Handlanger“ eines britischen Privat Equity Fonds zum Schaden der Verkehrsteilnehmer und der mittelständischen Betrieben.

Mittelständische Autohöfe werden bewusst von dem „Bundesverkehrsministerium“ benachteiligt
Durch eine rechtswidrige Beschilderung wird der falsche Eindruck erweckt, dass auf dem Streckenzug keine weiteren Tank- und Rastmöglichkeiten vorhanden sind. Der Autobahnkunde wird mit dieser Irreführung zu seinem Nachteil an die viel teuren staatlichen Autobahn-Rastanlagen zwangsumgeleitet. Die Veranlasser greifen hier in den wirtschaftlichen Wettbewerb ein und privilegieren einseitig Wirtschaftsunternehmen, nämlich den Betreiber der Raststätten Waldnaabtal, das Tochterunternehmen „Tank&Rast“ eines britischen Private Equity Fonds.

Dabei wird in Kauf genommen, dass der Autofahrer verwirrt wird, da er in kurzen Abständen widersprüchliche Schilder auf der Autobahn angeboten bekommt. Das führt dazu, dass er einerseits die Verkehrsschilder der Autobahn nicht mehr ernst nehmen kann, und andererseits es auf der A93 auch zu regelmäßigen „Fehlfahrten“ kommen wird. Beides bedeutet eindeutig eine Verschlechterung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

Es bleibt der Verdacht, dass der öffentlich gemachte und nicht entkräftete Vorwurf, dass die Autobahn-Raststätten Waldnaabtal auf Jahre hinaus unwirtschaftlich bleiben werden und eine Verschwendung von Steuergelder darstellen, nun mit allen Mitteln widerlegt werden soll. Da auf der Autobahn A93 in den nächsten Jahren kein nennenswerter Verkehrszuwachs stattfindet, werden nunmehr mit einer von jedermann nachvollziehbaren falschen Beschilderung den vorhandenen mittelständischen Autohöfen die Umsätze abgejagt. Man kann es nicht anders als peinlich bezeichnen: Wenn man – wie bei der Westseite der zwei Raststätten – vor der Raststätte auf Verkehrszeichen liest, dass sich die nächste Tankmöglichkeit an der Autobahn in über 100 km Entfernung befindet und man dann sofort nach Verlassen der Raststätte auf das 2,8 km-Autobahnhinweisschild der Tankstelle des Autohofes Bergler/Neuberg stößt. Konkret wird „vorgegaukelt“, dass die nächste Tankmöglichkeit an der Autobahn 106 km weiter (3700 % mehr!) entfernt liegt als dies tatsächlich der Fall ist.

Die betroffenen Autohöfe werden rechtlich gegen diese Beschilderung vorgehen.

 

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Zu allen aufgeführten Sachverhalten gibt es umfangreiches weiteres Material.

Pressekontakt:
Alexander Ruscheinsky
Vorstand und verkehrspolitischer Sprecher VEDA

Telefon: 0941/ 3070823
Fax: 0941/ 3070829
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